Strafzumessung bei langer Verfahrensdauer

Sie suchen einen Anwalt für eine Revision im Steuerstrafrecht, z.B. wegen Steuerhinterziehung? Im Folgenden erhalten Sie Hinweise, wie sich eine überlange Verfahrensdauer in der Revision zu Ihren Gunsten auswirken kann.

Eine „überlange“ Verfahrensdauer im Steuerstrafverfahren kann im Rahmen der Strafzumessung dreifach zu berücksichtigen sein. Erfährt ein Verfahren keine hinreichende Förderung, kann ein Teil der verhängen Strafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt gelten. Dies gebietet Art. 6 Abs. 1 EMRK und die von der Rechtsprechung entwickelte Vollstreckungslösung.