Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht bedarf es verlässlicher Berater, die über besondere Kenntnisse und fundierte praktische Erfahrungen verfügen. Misslungene Selbstanzeigen haben bereits den einen oder anderen Prominenten jedenfalls in Bedrängnis gebracht, wenn nicht sogar einer öffentlichkeitswirksamen Hauptverhandlung ausgesetzt.

Die besondere Herausforderung besteht in der Komplexität unseres Steuerrechts sowie der erforderlichen Präzision und Expertise im Zusammenhang mit Steuerdelikten. Hat die Steuerfahndung ihre Tätigkeit erst einmal aufgenommen, steht „viel auf dem Spiel“. Wir stehen Ihnen in dieser Ausnahmesituation auf jeden Fall verlässlich zur Seite!

Beratung und Beistand – besonders in Krisensituationen

Als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht und Steuerstrafrecht übernehmen unsere Rechtsanwälte bundesweit die Erstattung einer Selbstanzeige oder die Verteidigung in Steuerstrafsachen. Eine solide Vernetzung ermöglicht es uns, innerhalb kürzester Zeit ein Team spezialisierter Fachanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammenzustellen. Der persönlichen Krisensituation sind wir uns stets bewusst und verstehen es als oberstes Ziel, die Reputation unserer Mandanten zu schützen.

Zertifizierte Berater im Steuerstrafrecht

Die Partner sind für die Beratung im Steuerstrafrecht besonders zertifiziert. Für diese Zertifizierung ist ein Weiterbildungsbildungsstudium nötig, in dem vertiefte theoretische Kenntnisse im Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht vermittelt werden. Ferner bildet das Prozessrecht einen Schwerpunkt der Ausbildung. Die Studieninhalte waren u.a.

  • Grundlagen des materiellen Steuerrechts
  • Der Tatbestand der Steuerhinterziehung
  • Täterschaft sowie Teilnahme an Steuerdelikten
  • Subjektiver Tatbestand (Vorsatz) und Strafzumessung
  • Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten: leichtfertige Steuerverkürzung, Steuergefährdung
  • Zollstrafrecht und Zollordnungswidrigkeiten
  • Außergerichtliches Verfahren sowie gerichtliches Strafverfahren

Deshalb bietet diese Zertifizierung die Gewähr dafür, die notwendige Expertise sowie Kompetenz zur qualifizierten Beratung im Steuerstrafrecht zu besitzen. Der teuerste Rat ist leider oft der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Strafrecht, Hamburg, Strafverteidiger, Schneider, Rusch, Rechtsanwalt, Anwalt, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht, Arztstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Berater Steuerstrafrecht, Fachanwalt, Strafverteidiger Hamburg, Strafverteidigung Hamburg, Dr. Frédéric Schneider, Christiane Rusch

Strafrecht aus Überzeugung. Mit Begeisterung.

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Steuerstrafrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung – jedenfalls Fähigkeiten, die man nicht im Studium lernt, sondern nur durch Praxis erwerben kann.

Getreu unserem Credo: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ stehen wir unnachgiebig an Ihrer Seite, um schließlich das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Zu unseren Mandanten zählen regelmäßig Personen oder Unternehmen, die sich zum ersten Mal mit strafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen – etwa, weil gegen sie ein Vorwurf erhoben wird oder sie durch Straftaten geschädigt wurden. Selbstverständlich unterliegen wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheit.

Kanzlei für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht verteidigen und beraten wir Individualpersonen sowie auch Unternehmen. Wir treten stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte unserer Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls immer substanziell in der Argumentation. Dabei geben wir uns nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.

SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg und Berlin.

Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt aber keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Deshalb erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gern Ihre Optionen. Rufen Sie uns unter Telefon 040 – 2286 2287 an.

Wir sind für Sie da
Jetzt telefonische Ersteinschätzung erhalten oder Termin mit einem Anwalt in unserer Kanzlei vereinbaren.

Kontakt


**Weiterbildungsstudium mit Zertifizierung der FU Hagen