Die Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger ist mit Standorten in Hamburg und Berlin ausschließlich im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Schwerpunkte sind die Beratung sowie Individualverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und im Arzt- und Medizinstrafrecht.
Unsere Kanzlei wurde u.a. vom Handelsblatt und der WirtschaftsWoche ausgezeichnet. Mit der Expertise und Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht stehen wir Unternehmern, Geschäftsführern sowie Vorstandsmitgliedern zur Seite, die sich meistens zum ersten Mal mit strafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen – etwa, weil gegen sie der Vorwurf einer Straftat erhoben wird oder sie durch Straftaten geschädigt wurden. Heute gewinnt daneben auch die präventive Beratung immer mehr an Bedeutung, um Strafbarkeitsrisiken, Bußgelder und Einziehungsmaßnahmen zu vermeiden.
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Die Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort regelmäßig die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Ziel unserer Tätigkeit ist dabei stets die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Unser Anspruch ist höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht
Als Rechtsanwälte unterliegen wir selbstverständlich der Verschwiegenheit. Sie können daher alles mit uns besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Der Zweifelsgrundsatz „in dubio pro reo“ gilt leider oftmals nicht viel. Max Alsberg beschrieb die Philosophie der Verteidigung so:
Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!
— Max Alsberg (1930)
Obwohl er diesen Satz schon im Jahr 1930 schrieb, ist er heute so aktuell wie damals. Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht haben sich „ihre“ Wahrheit über einen Beschuldigten bereits anhand der Akten vor Beginn der Hauptverhandlung gebildet. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, diese Überzeugung zu erschüttern sowie auch die Präsumtion der Unschuld zurück in das Strafverfahren zu holen.
Als hochspezialisierte Strafverteidiger kämpfen wir für die Rechte unserer Mandanten im Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung. Dort treten wir stets engagiert und unnachgiebig auf, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls immer substanziell in der Argumentation. Dabei geben wir uns nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Sie haben eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten?
Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Rechtsanwälte erhalten wir Einblick in Ihre Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und können uns ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von uns stets eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen.
Im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht steht für den Mandanten „alles auf dem Spiel“. Dieser persönlichen Krisensituation sind wir uns stets bewusst. Gerade deshalb ist der teuerste Rat oftmals der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern auf die Expertise unserer Kanzlei.
SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Frédéric Schneider und Rechtsanwalt Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg und einem weiteren Standort in Berlin.