Jeder hat seine Stärken – unsere ist die Strafverteidigung, in Hamburg und bundesweit! In der Individualverteidigung stehen wir Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern sowie Unternehmern mit unserer Expertise im Strafrecht zur Seite. Unsere Mandanten sehen sich regelmäßig zum ersten Mal mit strafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, etwa, weil gegen sie ein Vorwurf erhoben wird oder sie durch Straftaten geschädigt wurden.
Daneben gewinnt heute die sog. Unternehmensverteidigung – die präventive Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken, Bußgeldern sowie Einziehungsmaßnahmen – im Wirtschaftsstrafrecht immer mehr an Bedeutung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Verteidigung von Ärzten im Medizinstrafrecht.
Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Rechtsgebiete
Innerhalb des materiellen Strafrechts konzentriert sich die Tätigkeit durch Beobachtung der Rechtsprechung und diesbezüglicher Veröffentlichungen auf die Rechtsgebiete:
- Allgemeines Strafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Wettbewerbs- und Korruptionsstrafrecht
- Arzneimittelstrafrecht
Tätigkeiten
- Strafverteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen
- Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)
- Verfassungsbeschwerden in Strafsachen
- Tätigkeit als Ombudsmann sowie Vertrauensanwalt
- Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Unternehmensrisiken (Compliance)
Beendigung des Verfahrens vor Anklageerhebung
Während Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft nur ein Aktenzeichen sind, sehen wir den Menschen mitsamt seinen individuellen Lebenserfahrungen. Seriöse Verteidigung setzt im Ermittlungsverfahren an, deren oberstes Ziel es ist, die Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern. Im frühen Stadium sind die Chancen am größten, das Verfahren selbst zu gestalten anstatt nur zu reagieren. Dies gelingt am besten mit einer „geräuschlosen“ Verfahrensbeendigung im Ermittlungsverfahren.
Am Anfang steht im Strafrecht zunächst die Akteneinsicht. Als Rechtsanwalt erhalten wir Einblick in die Ermittlungsakten und können uns ein genaues Bild der Ihnen vorgeworfenen Straftat sowie der individuellen Beweislage verschaffen, die den Tatvorwurf untermauern soll. Aufgrund dieser Faktenbasis entwickeln wir gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.
Wir übernehmen ein Mandat jedoch nur, wenn wir aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. Wir geben uns außerdem nicht mit weniger zufrieden als im Sinne unserer Mandanten zu erreichen ist. Unsere Kompetenz stellen wir am liebsten in herausfordernden Mandaten unter Beweis – in Fallgestaltungen, die andere für aussichtslos halten.
Strafverteidigung und Umgang mit den Medien
In Kapitalstrafsachen, der Wirtschaftskriminalität und insbesondere bei Sexualdelikten sehen sich der Angeklagte und sein Verteidiger im Gericht mit zahlreichen Journalisten konfrontiert, die auf Informationen drängen und den Angeklagten im Bild festhalten wollen. In dieser Situation wird dem Verteidiger ein routinierter Umgang mit der Presse abverlangt, um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten zu schützen.
Honorar
Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten aber „viel auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben.
Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt. In einer persönlichen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen Ihre Optionen und wir loten die Möglichkeiten aus, wie eine erfolgversprechende Strafverteidigung aussehen kann.