Ombudsmann und Vertrauensanwalt

Ein Ombudsmann (schwedisch: „Vermittler“) ist ein Ansprechpartner in Unternehmen und Vereinen, an den sich Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner wenden können, um auf strafbares Verhalten hinzuweisen. Er ist ein neutraler Vermittler zwischen dem Unternehmen und einem Hinweisgeber, der die Hinweise anonym und vertraulich geben kann, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

Entgegennahme vertraulicher Hinweise auf Compliance-Verstöße

Niedrigschwellige Systeme für Hinweisgeber sind ein Standard-Tool eines wirksamen Compliance-Managements. Der Verzicht auf ein solches Risikomanagement über einen Rechtsanwalt als Ombudsperson wird immer mehr zu einem kaum mehr akzeptablen Risiko für Unternehmen und verschafft allenfalls eine trügerische Sicherheit. Bleiben Straftaten unentdeckt, schadet dies dem Unternehmen langfristig und kann wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht zu sehr erheblichen Geldbußen und einer persönlichen Haftung von Geschäftsführern und Vorständen führen.

Der europäische Gesetzgeber hat das Problem erkannt und die Whistleblower-Richtlinie verabschiedet. Diese verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldesystems zur Entgegennahme von Hinweisen („Hinweisgebersystem“). In Deutschland wird die Whistleblower-Richtlinie derzeit in nationales Recht umgesetzt.

Mögliche Straftaten in Unternehmen (Wirtschaftskriminalität) sind u.a.

Da ein solches Fehlverhalten oftmals nicht unmittelbar an ein Unternehmen gemeldet wird, kann ein Hinweisgebersystem helfen, dieses Fehlverhalten frühzeitig aufdecken. Schließlich ist es ehrlichen Mitarbeiter grundsätzlich sogar ein Anliegen auf unehrliche Kollegen hinzuweisen. Allerdings wollen sie nicht als „Denunziant“ dastehen oder sich im Fall der Nichtbeweisbarkeit den Anfeindungen der Kollegen aussetzen. Unredlichkeit von Kollegen schadet dem Unternehmensklima und führt bei ehrlichen Mitarbeitern infolgedessen zu schweren Konflikten bis hin zur „inneren Kündigung“.

Die Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität im eigenen Unternehmen hat darüber hinaus zahlreiche positive Effekte: So wird die Reputation des Unternehmens dadurch geschützt, dass Fehlverhalten früh aufgedeckt wird, wichtige Informationen direkt an der Quelle gewonnen und Schäden bei den Tätern liquidiert werden können. Am ehesten ist so zu verhindern, dass sich enttäuschte Mitarbeiter als Whistleblower mit Hinweisen an die Presse oder unkontrolliert selbst an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden.

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Einsatzbereiche einer Ombudsperson bzw. Ombudsstelle

In der Vergangenheit haben zahlreiche medienwirksame Ereignisse gezeigt, wo der Bedarf an einer Ombudsstelle liegt. So wären beispielsweise Wettmanipulationen im Sport vermutlich frühzeitiger erkannt sowie sexuelle Übergriffe in einer Opferhilfsorganisation ggf. verhindert worden. Darüber hinaus spielt die Korruptionsprävention in nahezu allen Bereichen eine wichtige Rolle, denn Korruption bleibt oft jahrelang unentdeckt.

Ein Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau bietet sich u.a. in folgenden Bereichen an:

  • Wirtschaftsunternehmen jeder Branche (ab 50 Mitarbeitern)
  • Behörden, Ministerien, kommunale Betriebe (z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe)
  • gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen, Stiftungen
  • Einzelprojekte (Infrastrukturvorhaben und größere Bauprojekte)
  • Sportveranstaltungen (z.B. im Hinblick auf Doping und Wettmanipulation)

Rechtsanwalt als externer Ombudsmann und Vertrauensanwalt

Um Hinweisgeber zu schützen sowie deren Anonymität zu gewährleisten sind vor allem Rechtsanwälte geeignete Ombudspersonen. Sie unterliegen der Verschwiegenheit und sind deshalb vertrauensvolle Ansprechpartner für Hinweisgeber. Gegenüber Strafverfolgungsbehörden steht externen Rechtsanwälten im Gegensatz zu Syndikusanwälten bzw. Justitiaren ein Zeugnisverweigerungsrecht zu (vgl. § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO). Dank ihrer Erfahrung können sie außerdem die strafrechtliche Relevanz von Hinweisen sowie insbesondere auch deren Glaubwürdigkeit bzw. Glaubhaftigkeit einschätzen.

Die Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte ist auf Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und übernimmt bundesweit die Tätigkeit als Ombudsmann und Vertrauensanwalt als Instrument der Compliance.

Unsere Leistungen für Unternehmen sowie Organisationen:

  • Einrichtung sowie Vorhaltung spezieller Kommunikationswege für Hinweisgeber: Hotline für Whistleblower, verschlüsselte E-Mail Adresse (PGP), Informationen für Whistleblower auf unserer Internetseite Vertrauensanwalt.de
  • BKMS® Hinweisgeber-System als zertifizierte und verschlüsselte Plattform
  • Bearbeitung von Hinweisen innerhalb einer zuvor festgelegten Reaktionszeit
  • Vertretung durch Partner und Fachanwälte für Strafrecht unserer Kanzlei
  • Gewährleistung einer sachkundigen Eingangskontrolle (Plausibilität)
  • Sachverhaltsaufklärung und Hinweisbewertung anhand strafrechtlichen sowie kriminologischen Fachwissens: u.a. qualifizierter Anfangsverdacht, Beurteilung von Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit
  • anwaltliche Beratung und Begleitung der unternehmensinternen Installation
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes (DSGVO)

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