Rechtsanwältin Christiane Rusch

seit 2019Rechtsanwältin bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte
(im Anstellungsverhältnis)
2021Dozentin an der Universität Hamburg: „Praxis der Strafverteidigung“
2019Fachanwältin für Strafrecht
2017-2019Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin bei LAUDON Rechtsanwälte
2011-2017Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin in
strafrechtlich geprägter Bürogemeinschaft
2010Zulassung als Rechtsanwältin
bei der Hanseatischen Rechtsanwaltkammer Hamburg
2009-2010Praktische Ausbildung: Rechtsanwalt Christian Esche, Hamburg
2008-2010Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein
2002-2008Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
2002Abitur

Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Christiane Rusch

Selbstverständnis als Strafverteidigerin

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts sowie Strafverfahrensrechts zudem, dass Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugt werden können. Für jeden Mandanten streitet zunächst – ohne Ansehung der Beweissituation – die Unschuldsvermutung.

Behauptung ist nicht Beweis.
— William Shakespeare (1564-1616)

Um für einen Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, erarbeiten wir eine der jeweiligen Beweislage angepasste erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die ich mit dem nötigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden, aber stets verbindlich im Ton und bestimmt in der Sache durchsetze.

Das Fundament jeder seriösen Strafverteidigung ist für mich der vertrauensvolle und offene Umgang zwischen Anwalt und Mandant. Ich verteidige daher ohne Ansehen der Person und unabhängig vom Strafvorwurf. Den respektvollen und diskreten Umgang mit Mandanten sowie sensiblen Informationen erachte ich als Selbstverständlichkeit.

Da es im Rahmen eines Strafverfahrens auch immer zu Auswirkungen im familienrechtlichen Bereich kommen kann, vertrete ich Ihre Interessen auch insoweit. Ich berate und unterstütze Sie kompetent im Kontakt mit dem Jugendamt und allen weiteren familienrechtlich relevanten Behörden. Oberste Prämisse ist dabei grundsätzlich die Wahrung des Kindeswohls sowie das Erreichen einer einvernehmlichen Lösung, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, stehe ich schließlich auch vor dem Familiengericht engagiert und konsequent an der Seite meiner Mandanten für Ihre Interessen ein – darauf können Sie sich verlassen!

Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.

Mitgliedschaften

  • Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
  • Hamburger Arbeitsgemeinschaft Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
  • AG Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Kammerzugehörigkeit

  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg