Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ziel unserer Tätigkeit ist eine „geräuschlose“ Verfahrensbeendigung im Ermittlungsverfahren, noch bevor Anklage erhoben wird. Dadurch wird nicht nur eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden, sondern es ist auch die kostengünstigste Variante.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Jeder hat seine Stärken, unsere ist die Strafverteidigung! Als spezialisierte Kanzlei im Strafrecht übernehmen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit die Verteidigung in allen Stadien des Strafverfahrens: persönlich, engagiert und unnachgiebig. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer unverbindlichen Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht?
Als ausschließlich im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätige Kanzlei sind unsere Rechtsanwälte alle entsprechend spezialisiert. Ein Rechtsanwalt ist berechtigt den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu tragen, sofern er besondere praktische Erfahrungen sowie regelmäßige Fortbildungen im Strafrecht nachweisen kann. Diese Kenntnisse kann der Rechtsanwalt durch den Nachweis von vierzig oder mehr Hauptverhandlungstagen erbringen, die mindestens vor dem Schöffengericht oder Landgericht verhandelt wurden. Außerdem sind auch besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der gesamten Strafrechtspflege nötig, die der Rechtsanwalt – sofern er nicht ohnehin schon über die Kenntnisse verfügt – in einem Fachanwaltslehrgang erwirbt.
Strafverteidigung bedarf mehr denn je
umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.
— Max Alsberg (1930)
Deshalb bietet nur ein Fachanwalt für Strafrecht die Gewähr dafür, die notwendige Expertise und Kompetenz in der Strafverteidigung zu besitzen. Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat oft der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht – vertrauen Sie nicht irgendeinem Anwalt, sondern auf unsere Expertise.
Strafverteidigung aus Überzeugung. Mit Begeisterung.
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung – jedenfalls Fähigkeiten, die man nicht in einem Fachanwaltslehrgang erlernen kann.
Getreu unserem Credo: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ stehen wir unnachgiebig an Ihrer Seite, um schließlich das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen. Als Rechtsanwälte unterliegen wir selbstverständlich der Verschwiegenheit. Sie können deshalb alles mit uns besprechen und kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt oftmals nicht viel.
Kanzlei für Strafverteidigung in Hamburg und Berlin
Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht haben sich „ihre“ Wahrheit über einen Beschuldigten bereits anhand der Akten vor Beginn der Hauptverhandlung gebildet. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, diese Überzeugung zu erschüttern und die Präsumtion der Unschuld zurück in das Strafverfahren zu holen. Dass dies manchmal kein einfaches Unterfangen ist, kann sich jeder leicht vorstellen.
Unsere Kompetenzen im Strafrecht sind neben dem allgemeinen Strafrecht vor allem:
- Computer- und Internetstrafrecht (IT-Strafrecht)
- Medienstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Jeder Rechtsanwalt und Fachanwalt bildet sich im Strafrecht regelmäßig fort. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die besondere Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht aufrecht erhalten werden.
SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg sowie einem weiteren Standort in Berlin.
Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Strafrecht
Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt aber keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Deshalb erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gern Ihre Optionen. Rufen Sie uns unter Telefon 040 – 2286 2287 an.