Anwalt Strafrecht und Strafverteidigung in Hamburg

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Hamburg?

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation unserer Mandanten zu schützen.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Jeder hat seine Stärken, unsere ist die Strafverteidigung! Als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht übernehmen unsere Rechtsanwälte bundesweit die Verteidigung in Strafsachen: persönlich, engagiert sowie unnachgiebig. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Allgemeines Strafrecht

Im Strafrecht unterscheidet das Strafgesetzbuch bei Straftaten zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind, während dagegen Vergehen leichtere Straftaten sind, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Typische Vergehen im allgemeinen Strafrecht sind z.B.

Verbrechen sind u.a.

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Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Ein Rechtsanwalt erhält Einblick in die Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und kann sich dadurch einen Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von uns zuverlässig eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen.

Selbstverständlich unterliegen wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheit. Sie können deshalb alles mit uns besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Strafverteidiger sind wir zudem ausschließlich unserem Mandanten verpflichtet. Dennoch sollten Sie im Strafrecht nicht irgendeinem Anwalt vertrauen.

Strafverteidigung bedarf mehr denn je
umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.
— Max Alsberg (1930)

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung – jedenfalls Fähigkeiten, die man nicht in einem Fachanwaltslehrgang erlernen kann.

Getreu unserem Credo: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ stehen wir unnachgiebig an Ihrer Seite, um schließlich das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Wir sind für Sie da
Jetzt telefonische Ersteinschätzung erhalten oder Termin mit einem Anwalt in unserer Kanzlei vereinbaren.

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