seit 2024Rechtsanwalt bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte
(im Anstellungsverhältnis)
2019-2023Rechtsanwalt bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte
(im Anstellungsverhältnis)
seit 2021Dozent an der Universität Hamburg: „Praxis der Strafverteidigung“
2018-2019Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei LAUDON // Rechtsanwälte
2016Referendariat in Hamburg mit Stationen beim Amtsgericht,
einer Jugendstrafkammer beim Landgericht Hamburg, zwei
Hamburger Strafverteidigern sowie der
Sozialtherapeutischen Anstalt in der JVA Fuhlsbüttel
2004Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
mit dem Schwerpunkt Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
2001Abitur am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Michael Eggers
- Allgemeines Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Computer- und Internetstrafrecht (IT-Strafrecht)
- Sexualstrafrecht
- Strafvollstreckung und Strafvollzug
Selbstverständnis als Strafverteidiger
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Ich trete stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte meiner Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation. Dabei gebe ich mich nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.
Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.
— Oscar Wilde (1854-1900)
Ich übernehme ein Mandat nur, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung und meiner Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. Gemeinsam besprechen und erarbeiten wir eine der jeweiligen Beweislage angepasste erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die der individuellen Situation am besten gerecht wird. Selbstverständlich begegnen wir allen Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion.
Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.