Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg und Berlin

Die Tätigkeit als Geschäftsführer sowie als Vorstandsmitglied scheint im Hinblick auf das Wirtschaftsstrafrecht mehr und mehr zu einer gefahrgeneigten Tätigkeit zu werden. Deshalb wächst das Verfolgungsrisiko im Wirtschaftsstrafrecht seit Jahren kontinuierlich: Mehr als 20 Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität haben bundesweit den Verfolgungsdruck auch für den Mittelstand (KMU) massiv erhöht.

Engagierte Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Haben die Ermittlungsbehörden, also die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit erst einmal aufgenommen, steht viel auf dem Spiel. Wir bieten Ihnen auch in dieser Ausnahmesituation rechtlichen Beistand und Beratung – stets persönlich und kompetent. Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir aufgrund unserer Spezialisierung davon überzeugt sind, Ihnen die bestmögliche Verteidigung gewährleisten zu können.

SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte wurde als TOP-Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht von der WirtschaftsWoche sowie vom FOCUS ausgezeichnet.

Wirtschaftsstrafrecht, Hamburg, Berlin, Anwalt, Kanzlei, Berlin-Mitte, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafverteidigung, KMU, Steuerstrafrecht

Zu unseren Mandanten zählen regelmäßig Personen oder Unternehmen, die sich zum ersten Mal mit strafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen – etwa, weil gegen sie ein Vorwurf erhoben wird oder sie durch Straftaten geschädigt wurden. In jedem Fall geht es um die Abwehr strafrechtlicher Angriffe. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um das Verfahren strategisch zu lenken, um Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Im Vordergrund steht eine „geräuschlose“ Verfahrensbeendigung möglichst im Ermittlungsverfahren, noch bevor Anklage erhoben wird. Im frühen Stadium sind die Chancen am größten, das Verfahren selbst zu gestalten anstatt nur zu reagieren. Strafrechtliche Ermittlungen gestalten sich zwar oftmals schwierig und langwierig, aber wir erkämpfen ausdauernd und unnachgiebig das bestmögliche Ergebnis.

Vertretung von Unternehmen sowie deren Führungskräften

Neben der Individualverteidigung bildet die Vertretung und Beratung von Unternehmen sowie deren Geschäftsleitung (CEO, CFO, COO) einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht dabei die präventive Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Compliance) oder die Aufarbeitung von möglichen Verstößen im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht im Wirtschaftsstrafrecht durch unternehmensinterne Ermittlungen.

Noch kein Unternehmensstrafrecht und dennoch verantwortlich

Trotz verschiedener Bestrebungen existiert ein „Unternehmensstrafrecht“ im engeren Sinne eines Verbandsstrafrechts in Deutschland noch nicht. Der strafrechtliche Schuldbegriff knüpft vielmehr an das Fehlverhalten von Einzelpersonen an. Man kann daher von einem Unternehmensträger-Strafrecht sprechen, in dem Führungskräfte (Manager) für Verfehlungen des Unternehmens oder der eigenen Angestellten strafrechtlich verantwortlich sein können.

Bereits heute eröffnet der § 30 OWiG die Möglichkeit, eine Unternehmensgeldbuße von bis zu 10 Mio. Euro zu verhängen. Anknüpfungspunkt kann einerseits strafrechtliches Fehlverhalten der Unternehmensleitung sein. Andererseits kann Anlass eines Bußgelds die unzureichende Aufsicht oder Organisation im Unternehmen sein, wegen derer die Begehung betriebsbezogener Straftaten unzureichend erschwert wurde (§ 130 OWiG). Daneben drohen Unternehmen empfindliche Einziehungsmaßnahmen sofern sie von etwaigen Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht profitiert haben könnten.

Kompetenz im Wirtschaftsstrafrecht

Professionelle Strafverteidigung ist angesichts der Kompetenz der Schwerpunktstaatsanwaltschaften deshalb zentrale Voraussetzung für den Erfolg eines Verfahrens. Diese Dezernate findet man u.a. in Hamburg, Berlin, Kiel (für Schleswig-Holstein), Oldenburg (für Niedersachsen) sowie in Rostock (für Mecklenburg-Vorpommern). Nach einer Anklage ist meist die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht (§ 74c GVG) zuständig, so dass es unbedingt auch einer spezialisierten Strafverteidigung bedarf.

SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger: Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg sowie in Berlin. Die Partner sind im Wirtschaftsstrafrecht und auch im Steuerstrafrecht hoch spezialisiert, beispielsweise in den Bereichen:

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Jeder hat seine Stärken – unsere ist die Strafverteidigung, in Hamburg und bundesweit! Als Strafrechtsboutique sind wir keine Großkanzlei und wollen dies auch nicht werden. Wir verstehen uns vielmehr als persönlicher Beistand und Ansprechpartner für unseren Mandanten im gesamten Verfahren.

Als Fachanwälte für Strafrecht treten wir auch in der Hauptverhandlung stets engagiert und unnachgiebig für die Verfahrensrechte unserer Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls immer substanziell in der Argumentation. Dabei geben wir uns nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist. Unser Anspruch ist höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.

Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt aber keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Deshalb erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gern Ihre Optionen. Rufen Sie uns unter Telefon 040 – 2286 2287 an.

Wir sind für Sie da
Jetzt telefonische Ersteinschätzung erhalten oder Termin mit einem Anwalt in unserer Kanzlei vereinbaren.

Kontakt