Ihre Rechte als Beschuldigter

Niemand ist davor gefeit, plötzlich einer Straftat verdächtigt oder Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu werden. Überdies sollte niemand darauf vertrauen, die Sache werde sich schon von alleine aufklären, weil er ja unschuldig ist.

„Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte“

Man braucht nicht zu befürchten, sich erst recht verdächtig zu machen, wenn man auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht. Die Wahrnehmung dieses Rechts darf dem Beschuldigten nicht nachteilig ausgelegt werden. Gerade Unschuldige benötigen eine professionelle Strafverteidigung, um die Vorwürfe möglichst frühzeitig durch entsprechende Verteidigungsmaßnahmen aus der Welt zu schaffen.

Unbedingt sollten Sie allerdings bei polizeilichen Maßnahmen – egal ob unschuldig oder nicht – die folgenden Verhaltensregeln beachten:

1. Ruhe bewahren

Sie haben leider keine Wahl: Sie dürfen sich den Maßnahmen der Beamten nicht widersetzen. Die Polizei sitzt am „längeren Hebel“ – ein Widerstand würde lediglich zu einer entsprechenden Gegenreaktion führen. Lassen Sie sich nicht provozieren und werden Sie keinesfalls verbal oder körperlich ausfallend!

Erwecken Sie nach Möglichkeit auch nicht den Eindruck, irgendetwas beiseite schaffen zu wollen. Lassen Sie die Beamten ihre Arbeit machen, leisten dabei aber keine Hilfe.

2. Kontakt zum Verteidiger aufnehmen

Die einzige Reaktion, die Ihnen erlaubt ist und die Situation sofort entschärfen kann, ist die Hinzuziehung eines Strafverteidigers. Sie haben das Recht auf Verteidigung – also machen Sie davon Gebrauch! Eine Kontaktaufnahme darf Ihnen zu keiner Zeit verwehrt werden. Sie erreichen uns 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr unter der

Notrufnummer: 0177 – 78 110 78.

Die Beamten werden Ihre Maßnahme bis zu unserem Eintreffen nicht fortsetzen, wenn Sie sich ruhig verhalten. Uns ist es dann möglich, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen und auf die Einhaltung der richterlichen Anordnung zu achten.

3. Enorm wichtig: Schweigen Sie!

Die wichtigste Verhaltensregel lautet allerdings: Schweigen ist Gold! Äußern Sie sich weder zu den Vorwürfen, noch zum Randgeschehen. Polizeibeamte und Staatsanwälte beherrschen die hohe Kunst, ganz freundlich und eher beiläufig vermeintlich wichtige Informationen zu entlocken. Sie dürfen sich darauf nicht einlassen! Alles, was Sie jetzt sagen, wird gegen Sie verwandt werden – die Reichweite Ihrer Äußerungen können Sie in dem Moment überhaupt nicht abschätzen. Gerade Unschuldige haben das Bedürfnis, sich redend zu verteidigen. Das ist falsch: Schweigen ist die einzige und zugleich auch die stärkste Waffe, die Sie als Beschuldigter in dieser Situation haben!

Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar! Auch wenn man versuchen sollte, Sie unter Druck zu setzen: Bestehen Sie darauf, auf Ihren Rechtsanwalt warten zu wollen.

Rechte als Beschuldigter

Diese Rechte sind als Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verbrieft. Die staatliche Gewalt hat sich daran zu halten! Es liegt an Ihnen, diese Rechte als Beschuldigter in Ihrem eigenen Interesse auch wahrzunehmen.

Durchsuchung oder Verhaftung befürchtet?

Wenn Sie glauben, dass Sie einer Straftat verdächtigt werden und eine Durchsuchung oder Verhaftung bevorstehen könnte, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie bereits jetzt über Ihre Rechte als Beschuldigter und erörtern gemeinsam die Vorteile einer Selbststellung bei der Polizei.

Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt aber keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern können Sie uns hierzu kontaktieren.

Rufen Sie uns unter Telefon 040 – 2286 2287 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.