seit 2026Rechtsanwalt bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger
(freie Mitarbeit)
seit 2026Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl
von Prof. Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes
2025-2026Rechtsanwalt in Berlin
2022-2025Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht
mit Stationen in Berlin und Brüssel u.a.
bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, beim Bundesministerium
der Finanzen in der Geldwäscheabteilung
sowie bei LAUDON || SCHNEIDER
Promotion an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
2019-2023Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School
am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht
und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Thomas Rönnau
2019Lehrbeauftragter an der Akademie der Polizei Hamburg
ab 2012Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg,
Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Dr. Mustafa Enes Özcan
- Wirtschaftsstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Staatsschutzstrafrecht
- Allgemeines Strafrecht
Selbstverständnis
Strafverteidigung bedeutet für mich vor allem präzise Analyse. Mein Ansatz ist stark wissenschaftlich geprägt. Sachverhalte werden nicht vorschnell bewertet, sondern systematisch untersucht, Annahmen werden hinterfragt und Ergebnisse kritisch überprüft. Gerade im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht ist es entscheidend, komplexe Zusammenhänge methodisch zu durchdringen und auch in den Details belastbare Argumente zu entwickeln.
Eine wirksame Verteidigung entsteht für mich im engen Austausch mit meinen Mandant:innen. Nur wer die persönliche, berufliche und wirtschaftliche Situation genau versteht, kann eine Strategie entwickeln, die nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch praktisch tragfähig ist. Ich lege Wert auf eine klare und offene Kommunikation, damit Entscheidungen nachvollziehbar bleiben und gemeinsam getroffen werden können.
Veröffentlichungen
Automatisierte Fahrzeuge und strafrechtliche Produkthaftung. Zugleich ein Beitrag zum unregulierten erlaubten Risiko
Berlin 2025 (Duncker & Humblot, Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 329)
Aufsätze und Urteilsanmerkungen
- Neues aus der Strafrechtswissenschaft: Automatisierte Fahrzeuge und strafrechtliche Produkthaftung (ZfIStW 2025, 523-530)
- Herrühren eines Gegenstands i. S. d. § 261 StGB beim Einsatz einer betrügerisch erlangten Girokarte, Anm. zu BGH 4 StR 260/24 (JR 2025, 343-350)
- „Schlumpfspray: Angreifer werden für Tage schlumpfblau eingefärbt“ (gemeinsam mit Dr. Anja Schmorl), LTO 09.09.2025
- „Wann das Posting von Täterbildern strafbar ist“ (gemeinsam mit Dr. Anja Schmorl), LTO 15.08.2025
- „Anklage gegen Weimarer Familienrichter“, LTO 05.06.2022
Mitgliedschaften
- Bucerius Alumni Verein
- Kieler Doctores Iures e.V.
- Junges Strafrecht e.V.
Kammerzugehörigkeit
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg