Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider

seit 2024Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte
2019-2023Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte
2021Mitglied im Vorstand des Rechtsstandort Hamburg e.V.
2014-2019Rechtsanwalt der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP
2018Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FU Hagen)
seit 2016Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School, Universität Hamburg
und an der Akademie der Polizei Hamburg
2015Promotion an der Bucerius Law School mit der Dissertation:
„Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“
2012-2014Referendariat in Hamburg und Niedersachsen (OLG Celle)
2009-2012Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht,
von Prof. Dr. Thomas Rönnau
an der Bucerius Law School Hamburg
2004-2009Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School
und der Osgoode Hall Law School (Toronto/Ontario, Kanada)

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider

Selbstverständnis als Strafverteidiger

Wer einen Strafverteidiger konsultiert, tut dies, weil er sich in einer herausfordernden, zumeist belastenden und häufig auch potentiell lebensverändernden Situation befindet. Er erwartet, auf einen Beistand zu treffen, der neben umfassender Expertise im Strafrecht auch über die notwendige Schlagfertigkeit sowie Beharrlichkeit verfügt, um seine Rechte zu wahren und seine Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Strafverteidigung ist herausfordernd: Sie verlangt nach umfassender Kenntnis oft komplexer Sachverhalte und rationaler Analyse von Situationen und Handlungsoptionen. Erforderlich sind ein kühler Kopf in hitzigen Situationen, sowie überdies die Fähigkeit zu einerseits konsensualer oder andererseits streitiger Verhandlung.

Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
— Gustav Radbruch (1878-1949)

Auf Basis eines gemeinsam entwickelten Ziels erarbeite ich eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängiger Interessenvertreter unnachgiebig für meine Mandanten umsetze.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist dabei das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. Die Beratung in diesen Bereichen erfordert neben breitem Wissen im allgemeinen Strafrecht, überdies Kenntnisse einer Vielzahl vorgelagerter Rechtsgebiete und Verständnis ökonomischer Prozesse.

Auch die beste Strafverteidigung nützt indes nichts, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen neben dem Strafverfahren für den Mandanten ruinös sind. Daher ist von besonderer Bedeutung, berufliche Konsequenzen publikumswirksamer Verfahren und möglicher Sanktionen frühzeitig im Blick zu haben. Nur wer bereits im Ermittlungsverfahren intensiv sowie ergebnisorientiert verteidigt, hat die Chance, Vorverurteilungen durch öffentliche Hauptverhandlungen zu vermeiden.

Meine Passion für das Strafrecht und meine Überzeugung als Verteidiger drücken sich schließlich in meinen diversen Veröffentlichungen, Vorträgen und Lehrtätigkeiten aus.

Mitgliedschaften

  • Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
  • Bucerius Alumni e.V.

Sprachen

  • Französisch (Muttersprache)
  • Englisch (fließend)

Kammerzugehörigkeit

  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg