Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz „societas delinquere non potest“. Danach ist ein Unternehmen als juristische Personen weder handlungs-, schuld- oder straffähig. Nur eine natürliche Person kann sich strafbar machen, nicht jedoch die GmbH oder AG. Die Unternehmensverteidigung geht deshalb über die Individualverteidigung hinaus:
Strafverfahren greifen häufig tief in das wirtschaftliche Gefüge eines Unternehmens ein und sogar existenzgefährdende Wirkung entfalten. Geraten Unternehmen in den Fokus staatlicher Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder den Zoll, betrifft dies meist nicht nur deren Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, sondern kann sich auf das Unternehmen insgesamt auswirken.
Sanktionen gegen das Unternehmen
Wenngleich ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland bisher nicht existiert, bietet das Steuer-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht vielfältige Möglichkeiten für deutlich spürbare Sanktionen gegen Unternehmen. Schon ein Anfangsverdacht reicht aus, in dem Unternehmen zu durchsuchen und Unterlagen, Computer oder den Unternehmensserver zu beschlagnahmen. Der Geschäftsbetrieb wird dadurch empfindlich gestört.
Weitergehend können bereits vor dem Abschluss der Ermittlungen die Geschäftskonten „eingefroren“ werden. Dadurch wird das Unternehmen zahlungsunfähig, ihm wird die Existenzgrundlage entzogen. Später drohen eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, Vermögensabschöpfung und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Prävention statt Reaktion
In dieser Krisensituation einen Strafverteidiger für die Unternehmensverteidigung zu gewinnen, dürfte sich in vielerlei Hinsicht schwierig gestalten und kostet wertvolle Zeit. Es ist daher empfehlenswert, sich schon frühzeitig bei Verdachtsmomenten, die auf Verfehlungen im Unternehmen hindeuten, vertrauensvoll an einen im Wirtschaftsstrafrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um präventiv eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln und durch Beratung geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige, professionelle Auseinandersetzung den Umfang und das Gewicht möglicher negativer Folgen für das operative Geschäft und die Auswirkungen in der öffentlichen Wahrnehmung minimieren kann.
Individual- und Unternehmensverteidigung
Die Unternehmensverteidigung bildet darüber hinaus eine „Schnittstelle“ zur Individualverteidigung der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, um durch eine Abstimmung der jeweiligen Interessen eine gemeinsame Sockelverteidigung zu ermöglichen. Ferner empfehlen wir, den betroffenen Mitarbeitern einen Zeugenbeistand zur Verfügung zu stellen, der beratend tätig wird und die Mitarbeiter zu Vernehmungen begleitet.
Ferner werden wir für Unternehmen als Ombudsmann und Vertrauensanwalt tätig.
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