Im Sexualstrafrecht steht meist Aussage gegen Aussage. Nicht zuletzt deshalb zählt die Strafverteidigung hier zu den schwierigsten überhaupt. Sie brauchen daher einen spezialisierten Anwalt, der im Umgang mit dieser Konstellation besonders erfahren ist!
Die Unschuldsvermutung bedeutet im Sexualstrafrecht nicht viel: Nahezu immer wird dem mutmaßlichen Opfer „blind“ geglaubt, was –grundsätzlich– natürlich richtig ist. Trotzdem sollten Ermittlungsbehörden nie die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung aus den Augen verlieren – daran muss sie der Strafverteidiger jedoch meist erinnern.
Gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, kann eine spezialisierte Strafverteidigung viel erreichen: Als menschliche „Lügendetektoren“ untersuchen unsere Rechtsanwälte die Aussage des angeblichen Opfers unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten, ausgehend von der sog. Nullhypothese. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um schon das Ermittlungsverfahren zu nutzen, die Unschuld des Mandanten zu dokumentieren und eine Anklageerhebung zu vermeiden.
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht: in Hamburg und bundesweit
Sofortiges Handeln ist bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat besonders wichtig, da der Staat seine Machtmittel ohne Rücksicht auf Verluste zum Einsatz bringt. So stehen regelmäßig eine Hausdurchsuchung sowie nicht selten sogar ein Haftbefehl im Raum. Professionelle Strafverteidigung setzt deshalb bereits im Ermittlungsverfahren an, um eine Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wer unschuldig ist, braucht den besten Rechtsanwalt
Die Gründe sowie Ursachen einer bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigung sind vielfältig. Diese reichen von einer gezielt falschen Anschuldigung aus Rache oder im Streit um das Sorgerecht bis zu einer diffusen Anschuldigung, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Auch psychische Erkrankungen – etwa die Borderline-Persönlichkeitsstörung – kommen statistisch deutlich gehäuft vor. Am häufigsten sind allerdings bloße Missverständnisse. Beide Sexualpartner waren sich nicht einig darüber, was sie wollten oder brachten die Ablehnung nicht deutlich genug zum Ausdruck. Dann steht schnell eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung im Raum.
Im Sexualstrafrecht steht für den Mandanten alles auf dem Spiel, so dass der teuerste Rat am Ende oft der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Denn beim Vorwurf der Vergewaltigung ist eine Bewährungsstrafe praktisch ausgeschlossen.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir überdies der Verschwiegenheit, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
Als spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht verfügen wir über fundiertes Wissen auch außerhalb des Strafrechts. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei bildet sich daher interdisziplinär fort, u.a. auf dem Gebiet der Aussagepsychologie und der Rechtsmedizin.
Sie können sich darauf verlassen, dass sich unsere Rechtsanwälte in allen technischen Bereichen ausgezeichnet auskennen und Ermittlungsbehörden mitunter „einen Schritt voraus“ sind. Unsere Strafverteidigung beschränkt sich somit nicht auf juristische Kompetenz! Am liebsten stellen wir unsere Erfahrung in besonders schwierigen Mandaten unter Beweis, die andere eher für aussichtslos halten. Wir verteidigen stets persönlich, engagiert sowie unnachgiebig – in Hamburg und bundesweit.
Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern sind für Sie da. Darauf können Sie sich verlassen! In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gern Ihre Optionen sowie die weitere Vorgehensweise.
Rufen Sie uns unter Telefon 040 – 2286 2287 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.