Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht

Sie suchen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht?

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation unserer Mandanten zu schützen.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Jeder hat seine Stärken, unsere ist die Strafverteidigung! Als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht übernehmen unsere Rechtsanwälte bundesweit die Verteidigung in Strafsachen: persönlich, engagiert sowie unnachgiebig. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Warum ein Fachanwalt?

Als ausschließlich im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätige Kanzlei sind unsere Rechtsanwälte alle entsprechend spezialisiert. Ein Rechtsanwalt ist berechtigt den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu tragen, sofern er besondere praktische Erfahrungen sowie regelmäßige Fortbildungen im Strafrecht nachweisen kann. Außerdem sind auch besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der gesamten Strafrechtspflege nötig, die der Rechtsanwalt spätestens im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges erwirbt.

Strafverteidigung bedarf mehr denn je
umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.
— Max Alsberg (1930)

Deshalb bietet nur ein Fachanwalt für Strafrecht die Gewähr dafür, die notwendige Expertise und Kompetenz in der Strafverteidigung zu besitzen. Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat oft der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise.

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Strafrecht aus Überzeugung. Mit Begeisterung.

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung – jedenfalls Fähigkeiten, die man nicht in einem Fachanwaltslehrgang erlernen kann.

Getreu unserem Credo: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ stehen wir unnachgiebig an Ihrer Seite, um schließlich das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Zu unseren Mandanten zählen regelmäßig Personen oder Unternehmen, die sich zum ersten Mal mit strafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen – etwa, weil gegen sie ein Vorwurf erhoben wird oder sie durch Straftaten geschädigt wurden. Selbstverständlich unterliegen wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheit. Sie können deshalb alles mit uns besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Kanzlei für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht verteidigen und beraten wir sowohl Individualpersonen als auch Unternehmen.

Mit unserer Erfahrung stehen wir Unternehmern, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern bei der Verteidigung in Strafsachen zur Seite. Daneben gewinnt heute auch die präventive Beratung zur Vermeidung von strafrechtlichen Risiken, Bußgeldern und Einziehungsmaßnahmen immer mehr an Bedeutung.

Unsere Kompetenzen im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind insbesondere:

Jeder Rechtsanwalt und Fachanwalt unserer Kanzlei bildet sich im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig fort, z.B. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg und Berlin.

Wir sind für Sie da.

Gern erhalten Sie von uns eine persönliche Ersteinschätzung. Rufen Sie uns jetzt gleich unter Telefon 040 – 2286 2287 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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