Honorar für unsere Tätigkeit

Unser wichtigstes Ziel ist es, unseren Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für unsere Kanzlei aber auch, dass wir gemeinsam ein Honorar vereinbaren, das den persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.

Fairness ist keine Einbahnstraße

Die entstehenden Honorarkosten sollen für beide Seiten „fair“ sein: Jedes Abrechnungssystem hat aber auch Nachteile. Um unsere Honorarforderung zu sichern, erheben wir grundsätzlich einen Vorschuss, der vor dem Beginn unserer Tätigkeit zu entrichten ist. In einem Erstgespräch haben wir dann bereits die Möglichkeiten ausgelotet, wie eine erfolgversprechende Verteidigung oder Vertretung aussehen kann und uns auf ein für beide Seiten angemessenes Honorar verständigt.

Eine Abrechnung ist grundsätzlich möglich

Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mitsamt dem Vergütungsverzeichnis (VV) berechnet das Honorar eines Verteidigers nach pauschalen Sätzen, allerdings ohne den tatsächlichen Arbeitsaufwand zu berücksichtigen. Die rein beratende Tätigkeit wird danach überhaupt nicht vergütet.

Das führt häufig dazu, dass sich viele Rechtsanwälte für ihre Mandanten meist nur sehr wenig Zeit nehmen sowie das Gespräch schnell versuchen „abzuwürgen“ – egal, ob am Telefon oder im persönlichen Gespräch. Vielleicht haben Sie das schon einmal erlebt. Das entspricht jedoch nicht unserer Arbeitsphilosophie, da ein Mandant nur bei guter, umfassender Beratung alle seine Möglichkeiten kennt und danach entscheiden kann.

Vereinbarung eines Zeithonorars

Wir rechnen daher regelmäßig nach der individuellen Arbeitszeit ab, die von uns für das Mandat tatsächlich aufgewendet wurde. Wir sind davon überzeugt, dass dies für beide Seiten die fairste Methode und folglich im Sinne unserer Mandanten ist.

Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig von der Art und Schwierigkeit des jeweiligen Falles, ferner von den individuellen persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten.

Welche Abrechnung ist besser?

Die Abrechnung nach Gebührensätzen wird zwar in den meisten Fällen günstiger sein, aber günstig heißt nicht immer gut. Der teuerste Rat ist ohnehin oftmals der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben.

Die Abrechnung nach Zeitaufwand nimmt dagegen Rücksicht darauf, welche Werte für den Mandanten auf dem Spiel stehen. Jeder Rechtsanwalt arbeitet motivierter, wenn er für seine Beratung durch ein angemessenes Honorar entlohnt wird.

Die Situation lässt sich mit der bei einem Zahnarzt vergleichen:

Einen Zahn einfach zu ziehen, erfordert kein sonderliches Geschick, sondern geht schnell und einfach. Die Kosten dafür zahlt deshalb auch die Krankenkasse. Einen „kranken“ Zahn dagegen zu erhalten und wiederaufzubauen erfordert viel Vertrauen zu Ihrem Zahnarzt und von ihm eine Menge Geduld sowie Geschick. Die höheren Gebühren müssen Sie schließlich auch beim Zahnarzt selbst tragen.

Das Ausloten verschiedener Verteidigungsansätze ist schwieriger und zeitaufwändiger als die „Kassenleistung“, der stetige Kontakt zu Staatsanwaltschaft sowie Gericht auch. Schließlich will der Mandant auch nicht, dass sein Verteidiger mehr oder weniger unvorbereitet in der Hauptverhandlung nur neben ihm sitzt (dann ist er dort fehl am Platz).

Gibt es auch günstige Alternativen?

Natürlich werden Sie immer einen Anwalt finden, der Sie zum „Kassentarif“ vertritt. Die Qualität muss nicht zwingend schlechter sein – etwa wenn einen „klarer Fall“ gerade kein sonderliches Geschick eines Strafverteidigers erfordert. Sie müssen sich fragen, ob Sie das Verfahren lediglich schnell und einfach hinter sich bringen möchten, für Sie eine „Palliativ“-Verteidigung ausreicht und Sie im Zweifel dafür eine (höhere) Strafe in Kauf nehmen. Vielleicht haben Sie dann aber am falschen Ende gespart.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Wir bearbeiten unsere Fälle nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um stets „das Beste“ für einen Mandanten zu erreichen. Meist steht im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht für ihn „viel auf dem Spiel“ – eine schlechte Beratung ist daher die teuerste Beratung!

Kostenvoranschlag und Vorschuss

Einige Mandanten hätten gern vorab einen Kostenvoranschlag oder bitten darum, eine Kostenobergrenze zu vereinbaren. Das ist natürlich (als Vorsichtsmaßnahme) möglich. Der Vorschuss ist allerdings so bemessen, dass er den größten Teil der zu erwartenden Kosten vollständig abdeckt. Sollte die Arbeitszeit die Grenze des bereits gezahlten Vorschusses aber doch einmal außerplanmäßig beträchtlich übersteigen, melden wir uns rechtzeitig, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.

Gelegentlich gibt es Mandanten, die befürchten, der Anwalt könnte versuchen, abstruse Arbeitszeiten abzurechnen. Abgesehen davon, dass man sich dadurch selbst strafbar machen würde, dokumentieren wir jeden Zeitabschnitt transparent und minutengenau mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit.

Sie sind unschuldig und sollen auch noch einen Anwalt bezahlen?

So unfair das im Moment für Sie klingen mag, so ist es leider. Und gerade Unschuldige brauchen die besten Rechtsanwälte für ihre Verteidigung. In der Praxis haben wir des Öfteren mit Mandanten zu tun gehabt, die einige Jahre in Haft verbüßt haben für Taten, die sie gar nicht begangen haben. In diesen Fällen haben alle Sicherheitsmechanismen unseres Rechtssystems versagt.

Die Kosten Ihrer Verteidigung müssen Sie zunächst einmal vorstrecken, wobei diese im Falle eines Freispruchs dann durch die Staatskasse erstattet werden. Dies betrifft allerdings nur die gesetzlichen Gebühren – das darüber hinausgehende Honorar ist auch bei einem Freispruch nicht von der Staatskasse zu erstatten.

Sofort-Kontakt und Terminvereinbarung

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt aber keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern können Sie uns hierzu kontaktieren.

Rufen Sie uns unter Telefon 040 – 2286 2287 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.